Internationales EU-Inkasso
Bearbeitungsgebühr
195 € je Forderungsfall
Die Bearbeitungsgebühr umfasst die Prüfung und Aufbereitung der übermittelten Forderungsunterlagen sowie die Einleitung der außergerichtlichen Forderungsbearbeitung.
Erfolgsvergütung
10 % des tatsächlich eingezogenen Betrages
Die Erfolgsvergütung fällt ausschließlich auf tatsächlich eingezogene Beträge an. Die bereits gezahlte Bearbeitungsgebühr von 195 € wird bei erfolgreicher Beitreibung vollständig auf die Erfolgsvergütung angerechnet.
Wird die Forderung nur teilweise eingezogen, wird die Erfolgsvergütung ausschließlich auf den tatsächlich eingezogenen Teilbetrag berechnet.
Bleibt die außergerichtliche Beitreibung ohne Erfolg, fällt keine Erfolgsvergütung an. Es verbleibt lediglich bei der Bearbeitungsgebühr von 195 €.
Gerichtliche Verfahren, anwaltliche Leistungen, Übersetzungen, Vollstreckungskosten und sonstige externe Auslagen sind nicht enthalten. Solche Kosten entstehen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.