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Leistung 01

Internationales EU-Inkasso

Grenzüberschreitende Forderungen konsequent und wirtschaftlich verfolgen

Offene Forderungen gegenüber ausländischen Geschäftspartnern stellen Unternehmen häufig vor besondere Herausforderungen. Unterschiedliche Sprachen, Geschäftskulturen, nationale Verfahren und räumliche Distanz können die außergerichtliche Durchsetzung zusätzlich erschweren.

BALTEX (Luxembourg) S.A. unterstützt Unternehmen bei der außergerichtlichen Einziehung grenzüberschreitender B2B-Forderungen innerhalb der Europäischen Union.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Forderungen von Unternehmen aus Litauen, Lettland und Estland gegenüber Geschäftspartnern in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Außergerichtliche Forderungsbearbeitung

Nach Prüfung der übermittelten Unterlagen übernimmt BALTEX (Luxembourg) S.A. die strukturierte Kontaktaufnahme mit dem Schuldner und verfolgt die Forderung konsequent weiter.

Die Bearbeitung umfasst je nach Forderungsfall insbesondere:

  • Prüfung und Aufbereitung der Forderungsunterlagen

  • schriftliche und telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner

  • Zahlungsaufforderungen

  • Klärung erhobener Einwendungen

  • Zahlungs- und Vergleichsverhandlungen

Ziel ist zunächst, eine wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Lösung zu erreichen.

Gerade bei grenzüberschreitenden Forderungen ist eine strukturierte Kommunikation von besonderer Bedeutung. Der Auftraggeber behält dabei einen zentralen Ansprechpartner bei BALTEX (Luxembourg) S.A., während die Forderung gegenüber dem ausländischen Geschäftspartner verfolgt wird.

Wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht ausreichen

Kann außergerichtlich keine Einigung erzielt werden, werden gemeinsam mit dem Auftraggeber die wirtschaftlich sinnvollen weiteren Schritte abgestimmt.

BALTEX (Luxembourg) S.A. koordiniert auf Wunsch die weitere grenzüberschreitende Bearbeitung sowie die Einschaltung spezialisierter Rechtsanwälte oder Partner im jeweiligen Mitgliedstaat.

Damit bleibt die Bearbeitung auch dann koordiniert, wenn aufgrund des Sitzes des Schuldners weitere Maßnahmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erforderlich werden.

Europäischer Zahlungsbefehl als mögliche nächste Stufe

Bei bestimmten grenzüberschreitenden Geldforderungen kann das Europäische Zahlungsbefehlsverfahren eine geeignete Möglichkeit sein, nach erfolgloser außergerichtlicher Bearbeitung einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.

Ob dieses Verfahren im konkreten Fall sinnvoll und zulässig ist, hängt insbesondere von der Art der Forderung, dem zuständigen Gericht, dem Schuldnerstaat und davon ab, ob die Forderung bestritten wird.

BALTEX (Luxembourg) S.A. unterstützt bei der Vorbereitung und Strukturierung der erforderlichen Forderungsinformationen und koordiniert bei Bedarf die weitere Bearbeitung.

Regionaler Schwerpunkt

Schwerpunkt Litauen, Lettland und Estland

Ein besonderer Schwerpunkt von BALTEX (Luxembourg) S.A. liegt auf der Unterstützung von Unternehmen aus Litauen, Lettland und Estland, die offene Forderungen gegenüber Geschäftspartnern in anderen EU-Mitgliedstaaten haben.

Mehrsprachige Kommunikation und langjährige Erfahrung im internationalen Geschäftsverkehr ermöglichen eine strukturierte Bearbeitung auch dort, wo unterschiedliche Sprachen, Geschäftskulturen und nationale Rahmenbedingungen zusammentreffen.

Ratgeber

Grenzüberschreitende Forderungen frühzeitig strukturiert bearbeiten

Bei einer offenen Forderung gegenüber einem ausländischen Geschäftspartner sollte zunächst Klarheit über den Forderungsstand und die vorhandenen Unterlagen bestehen.

Für die weitere Bearbeitung ist insbesondere wichtig, dass die Forderungsunterlagen vollständig zusammengestellt und bereits erhobene Einwendungen des Schuldners berücksichtigt werden.

Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob eine weitere außergerichtliche Verfolgung der Forderung sinnvoll ist oder ob gemeinsam mit dem Auftraggeber weitere Maßnahmen geprüft werden sollten.

Gerade bei grenzüberschreitenden Forderungen ist es sinnvoll, die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit der nächsten Schritte im Blick zu behalten. Nicht jede offene Forderung erfordert unmittelbar gerichtliche Maßnahmen. Vorrangiges Ziel bleibt daher zunächst eine wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Lösung.

Sie haben eine offene Forderung im EU-Ausland?

Übermitteln Sie uns die wesentlichen Unterlagen. BALTEX (Luxembourg) S.A. prüft den Forderungsfall und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Kontakt aufnehmen

So läuft es ab

  1. Tag 0

    Forderung einreichen

    Rechnung, Vertrag und bisherige Korrespondenz über das Formular übermitteln.

  2. 24 Std.

    Erste Einschätzung

    Wir prüfen Anspruch, Schuldner und Verjährung und nennen Ihnen Chancen, Vorgehen und Konditionen.

  3. Tag 2–3

    Schuldnerkontakt

    Qualifizierte Mahnung in der Landessprache, danach persönliche Ansprache des Entscheiders.

  4. Woche 2–6

    Verhandlung und Zahlung

    Zahlung, Vergleich oder Ratenplan; Sie werden über jeden Schritt informiert.

  5. danach

    Abrechnung oder Eskalation

    Auszahlung abzüglich Erfolgsvergütung – oder eine Empfehlung für den gerichtlichen Weg mit Kostenschätzung.

Was Sie erhalten

Für jeden Forderungsfall erhalten Sie:

  • Prüfung der Forderung auf Durchsetzbarkeit und Verjährung innerhalb von 24 Stunden

  • Qualifizierte Mahnung an den Schuldner in dessen Landessprache mit Fristsetzung

  • Telefonische und schriftliche Verhandlung; Vergleich oder Ratenplan nur mit Ihrer Zustimmung

  • Statusbericht alle 14 Tage; Abrechnung eingezogener Beträge innerhalb von 5 Werktagen

  • Bei Erfolglosigkeit: Empfehlung mit Kostenschätzung für das weitere Vorgehen (Europäischer Zahlungsbefehl, Partnerkanzlei im Schuldnerland)

Konditionen

Bearbeitungsgebühr

195 € je Forderungsfall

Die Bearbeitungsgebühr umfasst die Prüfung und Aufbereitung der übermittelten Forderungsunterlagen sowie die Einleitung der außergerichtlichen Forderungsbearbeitung.

Erfolgsvergütung

10 % des tatsächlich eingezogenen Betrages

Die Erfolgsvergütung fällt ausschließlich auf tatsächlich eingezogene Beträge an. Die bereits gezahlte Bearbeitungsgebühr von 195 € wird bei erfolgreicher Beitreibung vollständig auf die Erfolgsvergütung angerechnet.

Wird die Forderung nur teilweise eingezogen, wird die Erfolgsvergütung ausschließlich auf den tatsächlich eingezogenen Teilbetrag berechnet.

Bleibt die außergerichtliche Beitreibung ohne Erfolg, fällt keine Erfolgsvergütung an. Es verbleibt lediglich bei der Bearbeitungsgebühr von 195 €.

Gerichtliche Verfahren, anwaltliche Leistungen, Übersetzungen, Vollstreckungskosten und sonstige externe Auslagen sind nicht enthalten. Solche Kosten entstehen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Häufige Fragen

Welche Forderungen übernehmen Sie?
Was kostet mich das Inkasso, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Wie lange kann eine Forderung eingetrieben werden?
Wer verwahrt die eingezogenen Beträge?

Unverbindlich · kostenlos

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